Das Oberverwaltungsgericht hat dem Antrag einer Bordell-Betreiberen statt gegeben. Damit sind die betreffenden Verordnungen erst einmal ausser Kraft gesetzt und die Puffs sind wieder geöffnet.
Das Oberverwaltungsgericht hat dem Antrag einer Bordell-Betreiberen statt gegeben. Damit sind die betreffenden Verordnungen erst einmal ausser Kraft gesetzt und die Puffs sind wieder geöffnet.